Eine vom Seminarteilnehmer (im Folgenden: Gast) vorgenommene und vom Seminar- und Ferienhaus Hollerbühl (im Folgenden: Seminarhaus) bestätigte Zimmerbuchung begründet nach Annahme durch den Gast, mit der der Geltung dieser AGB zugestimmt wird, ein Vertragsverhältnis, den Hotelaufnahmevertrag. Dieser beinhaltet Elemente des Dienst-, Werk- und Kaufvertragsrechts; in seinem Kern ist er ein Mietvertrag.
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern im Seminarhaus zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Seminarhauses (Hotelaufnahmevertrag).
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Seminarhauses in Textform, wobei § 540 Abs. 1 S. 2 BGB abbedungen wird, soweit der Gast nicht Verbraucher ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
2.1 Vertragspartner sind das Seminarhaus und der Gast. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Seminarhauses durch den Gast zustande; der Gast bestätigt in seiner Annahme die Geltung dieser AGB. Die Zimmerbuchung wird durch das Seminarhaus zuvor in Textform unter Hinweis auf diese AGB bestätigt; durch diese Bestätigung kommt der Vertrag noch nicht zustande.
2.2 Alle Ansprüche gegen das Seminarhaus, außer Schadenersatzansprüchen, verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für die Verjährung von Schadenersatzansprüche gilt die gesetzliche Regelung.
3.1 Das Seminarhaus ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten geltenden Preise des Seminarhauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast direkt oder über das Seminarhaus beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Seminarhaus verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise gelten für die gesamte Seminardauer und verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Preisänderungen sind grundsätzlich nach vorheriger Ankündigung mit einer Frist von sechs Wochen möglich.
3.4 Das Seminarhaus kann seine Zustimmung zu einer vom Gast gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Seminarhauses oder der Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Seminarhauses erhöht.
3.5 Rechnungen des Seminarhauses ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Seminarhaus kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Gast verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Seminarhaus berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Dem Seminarhaus bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.6 Das Seminarhaus ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Bei erteiltem SEPA-Lastschrift-Mandat behält sich das Seminarhaus vor, den Betrag 14 Tage vor dem Seminarbeginn abzubuchen. Rücklastschriftgebühren werden dem Gast in Rechnung gestellt.
3.7 In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Gastes oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Seminarhaus berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung i.S.v. Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8 Das Seminarhaus ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung i.S.v. Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
3.9 Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Seminarhauses aufrechnen.
4.1 Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Seminarhaus geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Seminarhaus der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes und die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung müssen in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Seminarhaus und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Seminarhauses auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Seminarhaus ausübt.
4.3 Eine Stornierung der Übernachtungs- und Verpflegungskategorie durch den Gast ist, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, wie folgt möglich:
– bis zu 30 Tagen vor Beginn des Seminars: kostenfreie Stornierung;
– bis zu 14 Tagen vor Beginn des Seminars: 50 % Kostenbeitrag;
– ab 14 Tage vor Beginn des Seminars: 80 % Kostenbeitrag.
Stornierungen sind für beide Seiten unangenehm. Daher empfiehlt das Seminarhaus dem Gast den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung. Übernachtung und Verpflegung werden für den gesamten Seminarzeitraum gebucht. Auch bei späterer Anreise oder früherer Abreise sind die gesamten Kosten zu bezahlen.
4.4 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Seminarhaus einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Seminarhaus den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung.
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Seminarhaus in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Seminarhauses mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Seminarhaus gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist das Seminarhaus ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Seminarhaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
– höhere Gewalt oder andere vom Seminarhaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
– das Seminarhaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Seminarhauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Seminarhauses zuzurechnen ist;
– der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
– ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Seminarhauses begründet keinen Anspruch des Gastes auf Schadenersatz.
6.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Ein vergleichbares Zimmer in der jeweiligen Kategorie wird dem Gast immer bereitgestellt.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Seminarhaus spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Seminarhaus aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Seminarhaus kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7.1 Das Seminarhaus haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Seminarhauses bzw. auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Seminarhauses beruhen. Einer Pflichtverletzung des Seminarhauses steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Seminarhauses auftreten, wird das Seminarhaus bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Seminarhaus übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch des Gastes gegen Entgelt auch die Nachsendung derselben. Das Seminarhaus haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, S. 1 bis 4.
7.3 Fundsachen werden nur auf Anfrage nachgesandt. Fundsachen werden im Seminarhaus zunächst sechs Wochen aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände, die ersichtlich einen Wert haben, dem lokalen Fundbüro übergeben.
7.4 Mitgebrachte Gegenstände, z. B. Computer, Handys, CD-Player, Musikinstrumente u.a. befinden sich auf Gefahr des Gastes in den Räumen des Seminarhauses. Das Seminarhaus übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung.
7.5 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und das Anbringen von Gegenständen vorher mit dem Seminarhaus abzustimmen.
8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser AGB müssen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist das Seminar- und Ferienhaus Hollerbühl, Burkhard Siegfried, Schmalenberg 20, 79875 Dachsberg. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt der o.g. Gerichtsstand.
8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
8.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.